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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Fundbüro

Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren bzw. gefunden wurde. In Aeugst am Albis befindet sich das Fundbüro bei der Einwohnerkontrolle resp. beim Empfang im Erdgeschoss des Gemeindehauses (044 763 50 60).
 

Haben Sie etwas verloren?
Melden Sie uns Ihren verlorenen Gegenstand mit einer Verlustanzeige [pdf, 42 KB] und senden Sie uns diese per E-Mail oder Post an folgende Adresse:

Gemeinde Aeugst am Albis, Fundbüro
Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis
einwohnerkontrolle@aeugst-albis.ch


Haben Sie etwas gefunden?
Sie sind von Gesetzes wegen (Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB) verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache CHF 10.00 offensichtlich übersteigt. Sofern Sie etwas auf öffentlichem Grund gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben.

Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht abgeholt werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach Ablauf von drei Monaten seit Abgabe des Fundgegenstandes, gegen Vorweisung der Bestätigung und eines amtlichen Ausweises wieder abgeholt werden. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt, wenn während fünf Jahren vom Datum der Anzeige an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum.

Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Art. 722 ZGB). Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf Finderlohn.


Aktuelle Fundgegenstände
hier folgt in Kürze eine Auflistung der aktuelle vorhandenen Fundgegenstände


Verlust im Zug
ZVV Fundbüro
SBB Fundservice