Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Einzugs-/Auszugsanzeige für Vermieter (online)

Gemäss § 8 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) melden Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte). Die Meldung umfasst folgende Angaben:

  • Name und Adresse der oder des Dritten
  • Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer
  • Beginn oder Ende des Nutzungsrechts
  • Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten
  • e.Geburtsdatum und Zuzugsort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben der oder dem Dritten bekannt sind.

Die Meldungen muss innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen (§ 10, MERG).

Der Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden kann online gemeldet werden.
Zusätzlich stehen die Ein- und Auszugsanzeige als Formulare zum Download zur Verfügung:
Einzugsanzeige
Auszugsanzeige


Zuständige Abteilung