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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Ordentliche Einbürgerung

Vorgehen

  1. Informieren Sie sich mit dem Leitfaden über das Ordentliche Einbürgerungsverfahren.
  2. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung, erhalten Sie das Gesuch um Ordentliche Einbürgerung und stellen als erstes sicher, dass Sie mit den aktuellsten Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind. Ein Einbürgerungsgesuch ohne gültiges Zivilstandsdokument wird unbearbeitet zurückgeschickt.
  3. Beschaffen Sie alle weiteren Unterlagen gemäss Checkliste.
  4. Schicken Sie dann das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
  5. Das Gemeindeamt prüft das Gesuch auf die Einbürgerungsvoraussetzungen und schickt dieses nach erfolgreicher Überprüfung zurück an die Gemeindeverwaltung.
  6. Der Gemeinderat lädt Sie zum Einbürgerungsgespräch ein, wobei Sie sich mit dem Informationsbroschüre Grundkenntnisse auf das Gespräch vorbereiten können.
  7. Nach erfolgreichem Einbürgerungsgespräch erteilt der Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht.
  8. Kanton prüft Aufenthalt, Niederlassungsbewilligung und Strafregister und erteilt Kantonsbürgerrecht.
  9. Bund prüft Gesuch und Einbürgerungsvoraussetzungen und erteilt Einbürgerungsbewilligung des Bundes.
  10. Kanton prüft nochmals Strafregister und erteilt dann das Schweizer Bürgerrecht.

Hier finden Sie sämtliche Dokumente/Informationen, die Sie zur Gesuchstellung benötigen:

Gesuch um ordentliche Einbürgerung 
Verfahrensablauf Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Voraussetzungen
Registrierung beim Zivilstandsamt
Gesuch Registrierung Zivilstandsregister
Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen
Bescheinigung Steueramt
Arbeitgeberbestätigung
Bestätigung Aus-/Weiterbildung
Bescheinigung Sozialhilfestelle