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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Hundeausbildung

Bei der Haltung von Rassetypliste I - Hunden (grosse oder massige Hunde mit einer Schulterhöhe ab 45cm sowie einem Gewicht über 16kg), welche nach dem 31.12.2010 geboren wurden, muss zwingend die praktische Hundeausbildung nach §7 Hundegesetz absolviert werden. Diese setzt sich aus der Welpenförderung und dem Junghundekurs zusammen. Wird ein Hund älter als 18 Monate übernommen, ist ein Erziehungskurs vorgeschrieben. Mit dem Kursguide können Sie herauszufinden, welche Ausbildungspflicht für Ihren Hund besteht.

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Kursbestätigung der Wohnsitzgemeinde innerhalb eines Monates nach Erhalt der Betätigung zuzustellen. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare akzeptiert werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.