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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Registrierungs- und Meldepflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hunde sowie ihre Hundehalter/innen müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (vormals ANIS) registriert sein. Die Registrierung erleichtert es, entlaufene Hunde wieder zu finden.

Wer einen Hund übernimmt, muss diesen innert zehn Tagen bei der Wohngemeinde anmelden und die Hundeabgabe leisten sowie bei AMICUS registrieren lassen. Änderungen von Personen- und Hundedaten müssen innert zehn Tagen gemeldet werden. Dazu bitten wir Sie das nachfolgende Formular herunter zu laden und uns vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie des Impfbüchleinst innert Frist zukommen zu lassen:

Meldeformular Hunde